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§1 Allgemeines - Präambel Das Personaltraining sowie das Kurstraining sind im Bereich der gesundheitsorientierten Fitness angeordnet. Sie sind im Einzeltraining und im Rahmen des Kurses individuell abgestimmt auf die jeweiligen Personen und werden persönlich angeleitet. §2 Vertragsgegenstand 2.1. Der Vertrag wird abgeschlossen mit Buchung einer Dienstleistung. Die Kursbezeichnung, Art, Umfang und Ort ist im Vertrag im Einzelnen benannt. 2.2. bei Einzelstunde: die Inhalte und Ziele des Trainings werden im Einzelnen zwischen Trainerin und Teilnehmenden besprochen. 2.3. bei Kurs: die Kursbeschreibung benennt die Inhalte in der Kursbeschreibung. §3 Zahlungsbedingungen 3.1. Die Trainingseinheiten und Kosten werden zuvor abgesprochen. 3.2. Die Kosten sind zahlbar 3.2.1. monatlich unter Angaben von 'Vor und Nachname/ Kurs/Kurszeit' zum 1. des Monats auf o.g. Konto zu überweisen oder bar zu zahlen bzw. 3.2.2. als Einzelstunde bar zu zahlen. 3.3. Bei Nichterscheinen zu einem vereinbarten Termin wird das Honorar in Rechnung gestellt. 3.4. Im Krankheitsfall oder aus sonstigen Gründen muss Terminabsage spätestens 24 Stunden vorher stattfinden. Ansonsten wird ein Honorar fällig. Schon bezahlte Trainingseinheiten werden gutgeschrieben. 3.5. Bei Terminabsage der Trainerin können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Schon bezahlte Trainingseinheiten werden gutgeschrieben. §4 Haftung 4.1. Die Teilnahme des Teilnehmers am Training erfolgt freiwillig und auf eigener Verantwortung. 4.2. Alle im Verlaufe des Trainings gemachten Äusserungen oder Folgerungen hinsichtlich des Gesundheitszustandes und des Trainings sind Empfehlungen. Sie ersetzen kein ärztliche Diagnose. Das Training ersetzt auch keine andere ärztliche Massnahme, Physiotherapie oder sonstigen krankengymnastischen Massnahmen. 4.3. Der Teilnehmende haftet für Personen-, Sach- und Vermögensschäden die er vorsätzlich oder grob fahrlässig dem Trainer, an dem zur Verfügung gestellten Geräten oder gegenüber Dritten zufügt oder verursacht. 4.4. Die Haftung für Beschädigung oder Abhandenkommen von Gegenständen und Geld am Kursort wird ausgeschlossen. Die Trainerin haftet nicht für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die hervorgerufen durch Unfälle jeglicher Art sind. Die Trainerin haftet weiterhin nicht für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die hervorgerufen durch Unfälle jeglicher Art sind, die Infolge eigenständiger unsachgemässer, unbeaufsichtigter bzw. nicht angeleiteter Durchführung von Training und Trainingsgeräte entstehen. §5 Ärztlicher Gesundheitscheck 5.1. Es wird angeraten, einen Gesundheitscheck vor dem Training bei einem Arzt durchzuführen, ggfls. bei vorliegenden Gesundheitsrisiken auch auf Anraten der Trainerin zu einer ärztlichen Untersuchung und einem Unbedenklichkeitsbescheinigung durch einen Arzt. Die Ergebnisse dieses Gesundheitschecks sind persönlich, offen und wahrheitsgemäss mit der Trainerin zu besprechen. 5.2. Nachträglich nach Vertragsbeginn eintretende Veränderungen des Gesundheitszustandes, plötzlich auftretende Beschwerden (bes. auch während des Trainings) sind der Trainerin persönlich, offen und wahrheitsgemäss mitzuteilen. Über die Fortführung des Trainings wird dann im Einvernehmen entschieden. §6 Verschwiegenheit 6.1 Die Trainerin ist verpflichtet, jegliche Art von Informationen über und von dem Teilnehmenden vertraulich zu behandeln. §7 Kündigung 7.1 Der Vertrag kann mit einer Kündigungsfrist von einen Monat zum Ende des auf die Kündigung folgenden Monats gekündigt werden. 7.2. Bei Verletzung einer Pflicht durch den Klienten behält sich die Trainerin vor, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen. 7.3. Die Kündigung erfolgt in schriftllcher Form.
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